Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstands
Anja Kukuck-Peppler |
Stefan Kördel |
Kai Mardorf |
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Achim Boller |
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Homberg (Efze) |
Axel Brede | Steuerfachwirt | Körle |
Barbara Eckert |
Rechtsanwältin und Notarin | Fritzlar |
Christian Jäger |
Fleischermeister | Homberg (Efze) |
Stephan Klüttermann |
Dipl.-Ingenieur Maschinenbau | Edermünde |
Walter Lange |
Steuerberater | Edermünde |
Stefanie Lingemann |
Rechtsanwältin und Notarin | Frankfurt am Main |
Thomas Strack |
Dipl.-Ökonom | Felsberg |
Thomas Scherb | Landwirt | Gudensberg |
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.