Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer für Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten regelt oder im Krankheitsfall über Ihre Behandlung entscheidet, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind?
Wenn der Ernstfall eintritt, ist es meist schon zu spät. Haben Sie keine Vorkehrungen getroffen, entscheidet das Betreuungsgericht, von wem Sie betreut werden. Das kann ein Familienangehöriger sein, unter Umständen aber auch ein Ihnen völlig fremder Betreuer.