Wie bereits bei vielen anderen Banken üblich, wird auch die VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder zum 1. Januar 2016 zur Umsatzsteuer optieren. Die Umsatzsteuer stellt für ein Unternehmen in der Regel lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil sie als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.
Für die VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder hingegen trägt die Option zur Umsatzsteuer dazu bei, die Kostenstrukturen zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit für unsere Kunden weiter zu verbessern.
Deshalb werden wir Kredite und sonstige Bankleistungen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit wir diese Leistungen an Unternehmer erbringen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Sollzinsen, Entgelte, Provisionen und sonstige Nebenleistungen werden wir zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) berechnen.
Hinweis für Einzelunternehmer
Da bei Einzelunternehmern (z.B. selbständige Handwerker, Kaufleute, usw.) nicht bekannt ist, ob einzelne Kredite oder Konten ganz oder zum Teil für Privatzwecke bzw. nicht für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich des Unternehmens verwendet werden und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist für diese Kunden ein entsprechender Auftrag an die Bank erforderlich.
Überprüfen Sie, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater, welche Ihrer Konten optionsfähig für die Umsatzsteuer sind.