Hinweisgebersystem

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem 360 kein Eingangskanal für Beschwerden darstellt. Bei Beschwerden gegen unser Haus, verweisen wir an dieser Stelle auf die Informationen zur Beschwerdebearbeitung, die Sie über den Link Pflichtinformationen aufrufen können. Dort finden Sie weitergehende Hinweise zum Beschwerdeverfahren.

Hinweisgebersystem 360: Sicherer Schutz für Hinweisgeber

Integres und regelkonformes Verhalten ist die Grundlage unseres Erfolges und hat für uns höchste Priorität. Wir sind stets bemüht, Fehlverhalten vorzubeugen bzw. konsequent zu ahnden. Daher sind wir auch jederzeit offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B. Betrug, Korruption oder Geldwäsche) im Zusammenhang mit unserem Hause.

Zusätzlich zu den üblichen Kontaktwegen haben wir mit den Vertrauensanwälten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.awado-rag.de) das Hinweisgebersystem 360 eingerichtet, über das Kunden, Mitarbeiter und Dritte online Hinweise geben können. Wenn Sie über dieses System einen Hinweis abgeben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im Hinweisgebersystem 360 an, über das man Sie kontaktieren kann, falls Rückfragen entstehen oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann – sofern gewünscht – auch anonym erfolgen.

Das Hinweisgebersystem 360 dient ausschließlich dazu, auf vermutete kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen aufmerksam zu machen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe eines Hinweises, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir möchten Sie daher bitten, das Hinweisgebersystem 360 verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.

Den Zugang zu dem Hinweisgebersystem 360 finden Sie hier:

Ferner stehen die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Rückfragen, weitere Informationen sowie einen telefonischen oder auch persönlichen Austausch unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
Tel.: +49 69 6978-3295
Mobil: +491605081558


Selbstverständlich werden die Vertrauensanwälte auch in diesem Rahmen die gesetzlich gebotene Vertraulichkeit gewährleisten.

Ebenso verbleibt die Möglichkeit den fraglichen Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zu melden.

Was sind interne und externe Meldestellen und was kann dort gemeldet werden?

Das Hinweisgebersystem 360 ist ein internetbasierter und gesicherter Meldeweg der internen Meldestelle des betroffenen Unternehmens. Sie können hier Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche und organisationsinterne Regeln abgeben. Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre entsprechenden Umsetzungen in den einzelnen EU-Staaten sehen vor, dass jedes EU-Mitgliedsland auch externe Meldestellen einrichtet. An diese externen Meldestellen können sich Hinweisgeber als Alternative zur internen Meldestelle wenden. Hier eine Übersicht über externe Meldestellen gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
 
Zentrale Meldestelle

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40

https://www.bundesjustizamt.de


Weitere Meldestellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Insbesondere für Meldungen, die von § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst werden, einschließlich Meldungen, die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de

Zum Meldesystem
Telefon: +49 228 4108 – 2355
https://www.bafin.de

 
Bundeskartellamt
Zuständig für Meldungen von Informationen über Verstöße nach § 2 Absatz 1 Nummer 8. § 7 Absatz 1 Satz 2 HinSchG.
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Zum Meldesystem
Telefon: +49 228 9499 386
https://www.bundeskartellamt.de/