Leitlinien und Antrag
Als Genossenschaftsbank ist die ehemalige VR-Bank Chattengau Interessengemeinschaft der Menschen ihrer Region. Durch den konkreten Auftrag der Mitgliederförderung ist sie in besonderer Weise in der Region verwurzelt, was sich in einem aktiven gesellschaftlichen Engagement zeigt.
Die Förderung aus der Heimatstiftung erfolgt projektbezogen auf Antrag der Vereine und Verbände. Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat entscheiden über die Mittelverwendung.
Geschäftsgebiet der VR-Bank Heimatstiftung im Chattengau
Folgende Zwecke können durch die VR-Bank Heimatstiftung im Chattengau gefördert werden:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Altenhilfe
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung der Erziehung
- Förderung der Volks- und Berufsausbildung einschl. der Studentenhilfe
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Förderung des Umweltschutzes einschl. des Klimaschutzes
- Förderung des Sports
- Förderung der Heimatpflege
- Förderung der Heimatkunde
Zusätzlich zum Förderantrag benötigen wir in Kopie:
- Satzung
- Letztes Sitzungsprotokoll über Vorstandswahlen
- Bescheinigung des Finanzamtes über Gemeinnützigkeit
Wir freuen uns auf Ihren Förderantrag und bestätigen Ihnen nach Erhalt den Eingang.
Bitte senden Sie uns Ihren kompletten Förderantrag schriftlich an:
VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
VR-Bank - Heimatstiftung im Chattengau
z. Hd. Nadine Berger
Rotenburger Str. 11
34212 Melsungen
oder per Mail an:
nadine.berger@vr-partnerbank.de