Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Berlin hat das Gesetz - Wir haben die Lösung!

Kann meine Heizung weiterlaufen? Diese Frage hat in den letzten Wochen und Monaten einige Menschen beschäftigt, auch uns. Jetzt hat der Bundestag zum 08.09.2023 das neue "Heizungsgesetz" verabschiedet, welches den Klimaschutz voranbringen soll. Wir haben in Kürze für Sie zusammengefasst, was das neue Gesetz mit sich bringt und wie wir gemeinsam eine Lösung für Sie finden. Merken Sie sich außerdem jetzt schon den Termin für unsere Kundenveranstaltung in Fritzlar.

Das Wichtigste in Kürze

Was wird mit dem GEG geregelt?

Das Gebäudeenergiegesetz regelt seit dem 01.11.2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude. Die GEG-Novelle, die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt, regelt vor allem die Neuerungen beim Kauf oder Tausch von Heizungen.

Was passiert mit bestehenden Heizungen?

Diese können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen diese, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, ausgetauscht werden.

Welche Heizungen sind dann noch erlaubt?

Alle Heizungen, die mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien betrieben werden. Das ist zum Beispiel ein Anschluss an ein Wärmenetz, eine Stromdirektheizung, eine Heizung auf Basis einer Solarthermie oder auch eine Holzheizung.

Welche Hilfen gibt es?

Für den Austausch der Heizungen wird es direkte Förderungen geben. Die Grundförderung beläuft sich auf 30 Prozent. Außerdem gibt es weitere individuelle Förderungen. Alle zusammengefasst belaufen sich auf maximal 70 Prozent bzw. höchstens 21.000 Euro.

Was kommt auf Mieter und Vermieter zu?

Vermieter dürfen bis zu 10 Prozent der Kosten für die Modernisierung der Heizung auf ihre Mieter umlegen. Die monatliche Kaltmiete darf aber pro Quadratmeter im Monat um max. 50 Cent steigen.