Häufige Fragen zur Einlagensicheurng Ihrer VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität aller ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet zusammen mit der BVR Institutssicherung GmbH diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße.

 

Seit ihrem Bestehen

  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Informationsbogen für den Einleger VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

Einlagen bei der: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
sind geschützt durch: die Sicherungseinrichtung des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken.
Sicherungsobergrenze: Im Rahmen des Institutsschutzes besteht keine
Sicherungsobergrenze. Die Einlagen sind
unbegrenzt geschützt.
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben
Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen sind unbegrenzt geschützt
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder
mehreren anderen Personen haben:
Der Schutz gilt für jeden Einleger.
Kontaktdaten: Sicherungseinrichtung des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken (BVR)
Heussallee 5
53113 Bonn
Telefon: 0228 509-0
E-Mail: sicherungseinrichtung
Weitere Informationen: www.bvr.de/sicherungseinrichtung