Mit der technischen Zusammenlegung am 16.09.2017 wurden die VR-Bank Schwalm-Eder und die VR-Bank Chattengau eG auch technisch zur VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder verschmolzen. Lesen Sie hier, was sich für Sie geändert hat.
Informationen für Kunden der VR-Bank Schwalm-Eder
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur technischen Fusion zur VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

Fragen und Antworten - FAQ-Liste
- Name: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
- BIC: GENODEF1HRV
- Haupt- und Verwaltungssitz: Rotenburger Str. 11, 34212 Melsungen.
Der neue Vorstand setzt sich aus vier Vorstandsmitgliedern zusammen.
- Anja Kukuck-Peppler von der VR-Bank Schwalm-Eder
- Stefan Kördel von der VR-Bank Schwalm-Eder
- Kai Mardorf von der VR-Bank Chattengau eG
- Thomas Völker von der VR-Bank Chattengau eG
Nein. Wir bleiben flächendeckend in unserem gemeinsamen Geschäftsgebiet vertreten.
Die Frage des Geschäftsstellennetzes ist immer danach zu beurteilen, was von den Mitgliedern und Kunden gewünscht und betriebswirtschaftlich vertretbar ist. Das ist unabhängig von der Fusion zu sehen.
Zur Fusion umfasst die VR PartnerBank 16 Geschäftsstellen und 2 SB-Geschäftsstellen. Wahrnehmbare Nähe für unsere Kunden und regionale Präsenz bleiben für uns zentrale Prinzipien unserer genossenschaftlichen Ausrichtung.
Die Fusion wurde den Mitgliedern der VR-Bank Chattengau am 17. Mai 2017 und den Vertretern der VR-Bank Schwalm-Eder am 30. Mai 2017 zur Abstimmung vorgestellt und mit überwältigender Mehrheit genehmigt. Die Fusion beider Genossenschaften wurde mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister, am 30. August 2017, somit rechtskräftig.
Der Stichtag des technischen Zusammenschlusses ist Samstag, 16. September 2017.
An diesem Tag werden die Systeme beider Banken zusammengeführt.
Die Fusion ist somit für Sie als Kunde mit dem ersten Geschäftstag danach - also
Montag, 18. September 2017 - technisch wirksam.
Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung und Beratung werden mit der technischen Fusion am 16. September 2017 geschaffen. Damit können Sie Ihre Bankgeschäfte in all unseren Filialen des neuen Geschäftsgebietes tätigen.
Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass unsere beiden Kreditinstitute bis zum 16. September 2017 noch technisch getrennt voneinander arbeiten und Ihre Aufträge auch bis dahin nur von Ihrer bisherigen Bank entgegengenommen und bearbeitet werden können.
Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weiter geführt.
Sind Sie Kunde beider Banken, können Sie jederzeit mit Ihrem persönlichen Berater über eine eventuelle Zusammenführung Ihrer Konten sprechen.
Ändert sich mein Zugang zum Online-Banking bzw. zu meiner Banking-Software?
Unsere Online-Banking bleibt wie gewohnt für Sie erreichbar und Sie können wie bisher arbeiten. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie der VR-NetKey/Alias bleiben erhalten.
Im Zuge der technischen Zusammenführung ist von Freitag, 15.09.2017 ab ca. 20:00 Uhr bis Samstag, 16.09.2017 ca. 17:00 Uhr kein Zugriff auf Ihr Online-Banking möglich.
Die Internetadresse lautet www.vr-partnerbank.de
Verträge
Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach dem 16. September 2017 ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungaufträge für Kapitalerträge. Sofern Daten doppelt vorhanden sind, führen wir diese im Rahmen des technischen Zusammenschlusses zu einem Kundendatensatz zusammen.
Was ist mit der VR-BankCard und den Kreditkarten?
Die VR-BankCard sowie alle weiteren Karten behalten ihre Gültigkeit und können am Geldautomaten, am Kontoauszugsdrucker und an elektronischen Zahlungsterminals im Handel auch nach der IBAN-Nummernumstellung genutzt werden. Auch die Geheimzahl bleibt gleich.
Als Kunde der VR-Bank Schwalm-Eder ändert sich für Sie nichts.
Gibt es Auswirkungen auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?
Als Kunde der VR-Bank Schwalm-Eder ändert sich für Sie nichts.
Was ist mit erteilten SEPA-Lastschriftmandaten?
Die im Bestand befindlichen SEPA-Lastschriftmandate, die von Kunden der VR-Bank Schwalm-Eder ausgestellt wurden, werden übernommen. Eine erneute Einreichung ist nicht erforderlich.
Was muss ich als Firmen- oder Gewerbekunde gesondert beachten?
Die im Bestand befindlichen SEPA-Lastschriftmandate, die von Kunden der VR-Bank Schwalm-Eder ausgestellt wurden, werden übernommen, eine erneute Einreichung ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus ändert sich für Sie als Kunde der VR-Bank Schwalm-Eder nichts.