Fondsgebundene Rürup-Rente

Mit der VR-RürupRente Ertragschancen der Kapitalmärkte und Steuervorteile nutzen

Mit der fondsgebundenen Rürup-Rente nutzen Sie die staatliche Förderung durch Steuervorteile. Gleichzeitig profitieren Sie in der Ansparphase von den Ertragschancen der Kapitalmärkte. Im Ruhestand erhalten Sie mit der VR-RürupRente eine ab Rentenbeginn garantierte Rente bis zum Lebensende.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag kann ich die Beiträge zur VR-RürupRente als Sonderausgaben absetzen?

Sie können die Beiträge ab dem ersten Euro bei der Steuer geltend machen. Für das Jahr 2016 können Sie 82 Prozent Ihrer Beiträge für eine Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen (maximal 82 Prozent von 22.767 Euro bei Ledigen und von 45.534 Euro bei Ehepaaren und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften). Bis zum Jahre 2025 steigt der Betrag schrittweise bis auf 100 Prozent der 22.767 Euro (Ledige) bzw. 45.534 Euro (Ehepaare/ eingetragene Lebenspartnerschaften).

Kann ich den Rentenbeginn frei wählen?

Ja, bei Vertragsabschluss legen Sie den Beginn Ihrer Rente selbst fest. Der Rentenbeginn ist frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich und kann jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung des 62. Lebensjahres (max. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr) verlegt werden.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder vor Umsetzung einer Anlage-Entscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.